1.3. Im Nachgang an das Rückweisungsurteil aktualisierte die Beschwerdegegnerin die medizinischen Akten und liess die Beschwerdeführerin nach Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) begutachten (Gutachten der PMEDA Polydisziplinäre Medizinische Abklärungen, Zürich [PMEDA], vom 19. Juli 2021). Nach dem Einholen ergänzender gutachterlicher Stellungnahmen, Rücksprachen mit dem RAD und durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 14. September 2023 erneut ab.