7.3.2. Mit Schreiben vom 30. April 2024 beantragte der unentgeltliche Rechtsvertreter des Beschwerdeführers, MLaw Kemal Tasdemir-Graf per 1. Mai 2024 um Entlassung aus dem Mandat. Der beantragten Entlassung ist stattzugeben. MLaw Kemal Tasdemir-Graf, Rechtsanwalt, ist per 1. Mai 2024 als unentgeltlicher Rechtsvertreter aus dem Verfahren zu entlassen. Der ehemalige Rechtsvertreter des Beschwerdeführers reichte am 30. April 2024 eine Kostennote ein, die einen Zeitaufwand von 13.10 Stunden zu Fr. 250.00, Barauslagen von Fr. 109.20 und Mehrwertsteuer von Fr. 274.10, total somit Fr. 3'658.30, ausweist. Die eingereichte Honorarnote von Fr. 3'658.30 erweist sich als angemessen.