5.2. Im Gutachten wurde ausgeführt, dass sich vorerst keine berufliche Umorientierung empfehle, da der Beschwerdeführer seit dem Unfall nicht mehr berufstätig sei, der medizinische Endzustand noch nicht erreicht sei und durch therapeutische Massnahmen eine Verbesserung erreicht werden könne. Durch eine Optimierung der Schmerzmedikation könne eine Verbesserung des Zustandsbildes hinsichtlich des neuropathischen Schmerzsyndroms im Gesicht und der Migräne mit Aura erreicht werden, durch die Etablierung einer psychiatrisch-psychotherapeutischen Therapie mit Optimierung der Psychopharmakotherapie eine Verbesserung hinsichtlich des psychiatrischen Krankheitsbildes (VB 110 S. 17).