In Bezug auf den Endzustand hielten die Gutachter im Rahmen der Gesamtbeurteilung fest, rein hinsichtlich des orthopädischen Zustandes am rechten Arm, der rechten und der linken Hand sei bereits ein Endzustand erreicht. In Bezug auf das neuropathische Schmerzsyndrom im Gesicht und die durch den Unfall überwiegend -8-