Unter Optimierung der Schmerzmedikation und nach Aufnahme einer psychiatrisch-psychotherapeutischen Therapie mit Optimierung der Psychopharmakotherapie sei eine Verbesserung der Arbeitsfähigkeit zu erwarten. Die genaue Höhe einer solchen Arbeitsfähigkeit könne zum aktuellen Zeitpunkt nicht definiert werden. Der Beschwerdeführer sei aus gesamtmedizinischer Sicht im Rahmen eines 60%-Pensums für optimal angepasste Tätigkeit gemäss beschriebenem Belastungsprofil arbeitsfähig.