Schicht- und Nachtdienst sowie Tätigkeiten mit erhöhten kognitiven Anforderungen seien wegen der Migräne ungeeignet. Die Einschränkung gegenüber einem Vollpensum ergebe sich mit dem schmerzbedingt erhöhten Pausen- und Erholungsbedarf. Weder hinsichtlich der Schmerzen in Bezug auf das neuropathische Schmerzsyndrom und den Migräne-Kopfschmerz noch hinsichtlich der psychiatrischen Störung seien die therapeutischen Massnahmen ausgeschöpft. Unter Optimierung der Schmerzmedikation und nach Aufnahme einer psychiatrisch-psychotherapeutischen Therapie mit Optimierung der Psychopharmakotherapie sei eine Verbesserung der Arbeitsfähigkeit zu erwarten.