Betreffend Arbeitsunfähigkeit in der angestammten Tätigkeit führten die Gutachter in der Gesamtbeurteilung aus, aufgrund der eingeschränkten Belastbarkeit der rechten oberen Extremität sowie der linken Hand bestehe dauerhaft keine Arbeitsfähigkeit mehr für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Allrounder in einem Restaurant/als Pizza-Kurier. Es bestehe eine bleibende Minderbelastbarkeit. Der Explorand könne keine mittelschweren und schweren Gegenstände mehr heben, tragen oder bewegen, er könne keine Tätigkeiten mit Kraftentfaltung der rechten Hand und keine feinmotorischen Tätigkeiten durchführen.