2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 7. November 2023 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und zu seinem unentgeltlichen Vertreter MLaw Kemal Tasdemir-Graf, Rechtsanwalt, Solothurn, ernannt. 2.4. Mit Replik vom 7. Februar 2024 hielt der Beschwerdeführer an den gestellten Anträgen fest. 2.5. Mit Schreiben vom 15. Februar 2024 teilte die Beschwerdegegnerin ihren Verzicht auf Einreichung einer Duplik mit.