5. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin. 6. Eventualiter sei dem Beschwerdeführer sowohl für das Einspracheverfahren als auch für das vorliegende Beschwerdeverfahren die integrale unentgeltliche Rechtspflege unter Beiordnung des unterzeichnenden Rechtsanwalts als seinen unentgeltlichen Rechtsvertreter zu gewähren." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 22. Januar 2024 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde, soweit darauf einzutreten sei.