Nach Einholen eines polydisziplinären Gutachtens (Gutachten der asim Begutachtung, Basel, vom 31. Dezember 2022 [asim- Gutachten]) setzte die Beschwerdegegnerin das auf einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit des Beschwerdeführers beruhende Taggeld mit Verfügung vom 6. März 2023 – unter Gewährung einer Übergangsfrist von 3 Monaten bis zum 31. Mai 2023 für einen Berufswechsel - per 1. Juni 2023 auf ein auf einer Einkommenseinbusse von 32 % beruhendes Taggeld herab. Die dagegen vom Beschwerdeführer erhobene Einsprache hiess die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 13. September 2023 teilweise gut und nahm die Herabsetzung des Taggeldes – unter Gewährung