In der Folge anerkannte die Beschwerdegegnerin ihre Leistungspflicht im Zusammenhang mit diesem Unfall und erbrachte vorübergehende Leistungen (Heilbehandlung und Taggeld). Nach Einholen eines polydisziplinären Gutachtens (Gutachten der asim Begutachtung, Basel, vom 31. Dezember 2022 [asim- Gutachten]) setzte die Beschwerdegegnerin das auf einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit des Beschwerdeführers beruhende Taggeld mit Verfügung vom 6. März 2023 – unter Gewährung einer Übergangsfrist von 3 Monaten bis zum 31. Mai 2023 für einen Berufswechsel - per 1. Juni 2023 auf ein auf einer Einkommenseinbusse von 32 % beruhendes Taggeld herab.