Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Der 1986 geborene Beschwerdeführer war seit 2018 bei der B._____ angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen die Folgen von Unfällen versichert. Am 24. November 2020 erlitt er einen Autounfall und zog sich diverse Verletzungen zu. In der Folge anerkannte die Beschwerdegegnerin ihre Leistungspflicht im Zusammenhang mit diesem Unfall und erbrachte vorübergehende Leistungen (Heilbehandlung und Taggeld).