Wie nachfolgend dargelegt wird, kann vorliegend jedoch offengelassen werden, ob ein Abzug für "leidensbedingte Einschränkungen" gerechtfertigt wäre. Selbst wenn sich dieser Faktor lohnmindernd auswirken würde, stünden ihm diverse lohnerhöhende Faktoren gegenüber: Bei Teilzeit tätigen Frauen ohne Kaderfunktion mit einem Pensum von 50-89 % wirkt sich die Teilzeittätigkeit, statistisch gesehen, lohnerhöhend aus (vgl. BfS, LSE 2020, Tabelle T18, monatlicher Bruttolohn [Zentralwert] nach Beschäftigungsgrad, beruflicher Stellung und Geschlecht, Frauen, ohne Kaderfunktion).