Dabei gelangte für den Anteil von 60 % die Methode des Einkommensvergleichs und für den Anteil von 40 % jene des Betätigungsvergleichs zur Anwendung. Ab August 2021 berechnete sie es gestützt auf die LSE 2020, Tabelle TA1, Kompetenzniveau 1, Total, Frauen, und unter Berücksichtigung der betriebsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit sowie der Nominallohnentwicklung bis 2021, da ab diesem Zeitpunkt neu für den Anteil von 80 % die Methode des Einkommensvergleichs und für den Anteil von 20 % jene des Betätigungsvergleichs zur Anwendung kam. Auf diese Weise errechnete sie ein Invalideneinkommen von Fr. 38'674.00 bzw. Fr. 37'688.00 (VB 164 S. 3 f.).