_ gearbeitet und demensprechend sei sie es nicht gewohnt, sich an neue Strukturen und Aufgaben anzupassen (vgl. Beschwerde S. 7), ist auszuführen, dass die Beschwerdeführerin gemäss Aktenlage mehrere Weiterbildungen (1995 bis 1997: Weiterbildung in Aromatologie, 1988 bis 2004: Sport und klassische Massagen und 2010 bis 2014: Ausbildung als Malund Kunsttherapeutin) absolviert hat (VB 144 S. 47). Auch wenn es sich dabei lediglich um Nebentätigkeiten gehandelt hat und diese auch bereits Jahre zurückliegen, zeugen diese Aktivitäten dennoch von einer gewissen Umstellungsfähigkeit der Beschwerdeführerin.