2.3. Mit Verfügung vom 15. November 2023 lud die Instruktionsrichterin die B._____ als berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren bei. Diese verzichtete mit Schreiben vom 16. November 2023 auf eine Stellungnahme. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 12. September 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 164) zu Recht abgewiesen hat.