2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 16. Oktober 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Es sei die Verfügung vom 12.9.2023 aufzuheben. 2. Es sei die Beschwerdegegnerin zu verpflichten, der Beschwerdeführerin eine Invalidenrente zuzusprechen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 8. November 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin, die Beschwerde sei abzuweisen.