Beschwerdeführerin in Anwendung der gemischten Methode der Invaliditätsbemessung ab. Mit Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons Aargau VBE.2021.232 vom 20. August 2021 wurde die Verfügung vom 25. März 2021 in teilweiser Gutheissung der Beschwerde aufgehoben und die Sache zur weiteren Abklärung im Sinne der Erwägungen sowie zur Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurückgewiesen. Nach Einholung eines interdisziplinären MEDAS Gutachtens der Aerztliches Begutachtungsinstitut GmbH (ABI) vom 10. Januar 2023 und durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 12. September 2023 erneut ab.