1. Die 1963 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 22. August 2018 wegen einer bei einem Fahrradunfall am 16. Mai 2018 erlittenen Kniekontusion bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Nach Abklärungen in beruflicher und medizinischer Hinsicht und wiederholter Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) wies die Beschwerdegegnerin – nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren sowie einer am 9. März 2021 nachgeholten Abklärung an Ort und Stelle ("Haushalt/Rente") – mit Verfügung vom 25. März 2021 das Rentenbegehren der