Das in dem Gutachten definierte Zumutbarkeitsprofil nimmt bereits Rücksicht auf früher bestandene Knie- und insbesondere Fussbeschwerden. Entsprechend gingen bereits die asim-Gutachter davon aus, dass der Beschwerdeführer unter anderem nur noch in einer leichten und hauptsächlich sitzenden Tätigkeit arbeitsfähig sei (vgl. VB 120.1 S. 6). Betreffend die zudem dokumentierte periphere arterielle Verschlusskrankheit wies Dr. med. B._____ sodann auf eine gute Durchblutung (der Beine) nach erfolgter Behandlung ("PTA"; vgl. die Berichte des Spitals Limmattal vom 29. Juli 2021 und vom 1. September 2021 in VB 139 S. 3 f. und S. 9 f.) hin.