Der Diabetes-Fuss habe sich im Juli 2021 rasch (innerhalb einer Woche) manifestiert. Während des Zeitraumes vom 1. Juli 2021 bis zum 31. Dezember 2021 (abgeschlossene Wundheilung/Anpassung Spezialschuh) sei eine volle Arbeitsunfähigkeit nachvollziehbar. Im Juli 2021 habe beim Beschwerdeführer zudem ein Verschluss der oberflächlichen Oberschenkelarterie rechts vorgelegen (PAVK), die Durchblutung sei jedoch nach durchgeführter Behandlung (Aufspreizen der Arterie) anhaltend gut. Ab dem 1. Januar 2022 sei daher wieder auf das im asim- Gutachten vom 31. Dezember 2015 festgelegte Belastungsprofil abzustellen (VB 155).