3. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der angefochtenen Verfügung in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf die Aktenbeurteilung des RAD- Arztes Dr. med. B._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, vom 22. Februar 2023. Dieser führte zusammengefasst aus, die angestammte Tätigkeit eines Gerüstbauers sei dem Beschwerdeführer seit dem Unfall von Januar 2007 nicht mehr zumutbar. Bis Juli 2021 habe vom im asim- Gutachten vom 1. Dezember 2015 definierten Belastungsprofil ausgegangen werden können. Der Diabetes-Fuss habe sich im Juli 2021 rasch (innerhalb einer Woche) manifestiert.