Massgebender Vergleichszeitpunkt bildet vorliegend die Verfügung vom 14. November 2016 (VB 127). Die medizinische Grundlage dieser Verfügung bildete das bidisziplinäre Gutachten der asim, Basel, vom 1. Dezember 2015, welches eine neurologische und eine orthopädische Beurteilung umfasst (VB 120). Die Gutachter stellten folgende Diagnosen mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 120.1 S. 4):