1.4. Am 10. August 2021 meldete sich der Beschwerdeführer unter Hinweis auf diverse Beschwerden abermals bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin verschiedene Abklärungen, holte unter anderem die Akten der Unfallversicherung ein und nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 5. September 2023 einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers.