Das Risiko einer Ansteckung im Privatbereich ist entgegen den Ausführungen der Beschwerdeführerin nicht "praktisch gleich null" (vgl. Beschwerde S. 8). Eine potentielle Ansteckung ist auch innerhalb der Familie oder beim Einkaufen möglich gewesen. Auch wenn das Ansteckungsrisiko durch die bereits im Dezember 2020 erfolgte Infektion der Tochter und des Ehemannes sowie das Tragen von Masken beim Einkaufen reduziert gewesen sein mag, ist es gleichwohl vorhanden und nicht mehr als 4 mal kleiner als das Ansteckungsrisiko bei der Arbeit. Bei der Arbeit wurde das jeweilige Schutzkonzept eingehalten, was von der Beschwerdeführerin nicht bestritten wird.