Sie hätten bereits früh Plexiglasschutzwände an der Theke aufgestellt und im Team noch lange mit FFP2-Masken und später mit Schutzmasken gearbeitet (VB 39). In der Beschwerde macht die Beschwerdeführerin geltend, das Risiko einer Ansteckung im Privatbereich sei praktisch null gewesen. Sie habe ihren Wohnort nur für die Arbeit und den Einkauf von Lebensmitteln verlassen, wobei sie ebenfalls eine Hygienemaske getragen habe. Beim Einkauf könne der geforderte Mindestabstand gewahrt werden. Ihr Ehemann und ihre ältere Tochter seien im Dezember 2020 an Covid-19 erkrankt; seither sei keine Infektion mehr erfolgt.