2. Unter o/e-Kostenfolge." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 8. November 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. 2.3. Mit Replik vom 27. November 2023 hielt die Beschwerdeführerin an ihren Beschwerdebegehren fest. 2.4. Mit Duplik vom 20. Dezember 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin weiterhin die Beschwerdeabweisung. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: