Er bringt jedoch sinngemäss vor, dass es sich dabei um einen Racheakt seitens der Garage B._____ handle. Er sei bereits (anhand der Angaben im Schreiben vom 30. Juni 2023 wohl in der ersten Jahreshälfte 2022 [VB 36]) einmal dort persönlich vorstellig geworden, wobei er "unfreundlich empfangen" worden sei (VB 36) bzw. der Geschäftsführer "brutal unfreundlich, überheblich und sehr arrogant" gewesen sei und von ihm erwartet habe, dabei behilflich zu sein, Kunden überhöhte Reparaturkosten verrechnen zu können (VB 23).