6. In retrospektiver Hinsicht führte RAD-Arzt Prof. Dr. med. B. einzig aus, ab dem 25. April 2017 sei bis heute eine durchgehende vollständige Arbeitsunfähigkeit attestiert worden. In Anbetracht der vier Operationen an der linken Schulter und der mehrmonatigen Heilungsphase nach der Wirbelsäulenverletzung sei retrospektiv von einer zutreffenden Einschätzung der Arbeitsfähigkeit auszugehen (VB 68 S. 7).