Da der Beschwerdeführer Rechtshänder sei und die Affektion die linke Schulter betreffe, seien die Voraussetzungen für eine anspruchsvolle Tätigkeit in der Form einer funktionellen Einhändigkeit durchaus günstig. "Komplizierend" müsse auf die Rückensituation Rücksicht genommen werden, die zwei Lokalisationen an der Lendenwirbelsäule betreffe. Hier seien Hebe- und Tragarbeiten regelmässig über 10 Kilogramm nicht mehr abzuverlangen. Am Arbeitsplatz solle die Möglichkeit zum zwanglosen Wechsel der Arbeitsposition bestehen, das heisse wechselnd sitzend und stehend gearbeitet werden können. Besondere Rücksicht auf das Klima müsse nicht genommen werden.