2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 9. Dezember 2022 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 26. Januar 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. In Gutheissung der Beschwerde sei die Verfügung der IV-Stelle Aargau vom 9. Dezember 2022 aufzuheben und dem Beschwerdeführer eine ganze Rente ab 1. August 2019 auszurichten. 2. Eventualiter sei ein gerichtliches Gutachten in der Fachdisziplin Orthopädie zur Klärung der funktionellen Leistungsfähigkeit des Beschwerdeführers und zur anschliessenden Neubeurteilung des Rentenanspruchs anzuordnen.