Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen und liess den Beschwerdeführer von einem Arzt des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) untersuchen. Weiter führte sie eine Abklärung an Ort und Stelle durch (Abklärungsbericht Landwirtschaft), woraufhin sie dem Beschwerdeführer mit Vorbescheid vom 4. Oktober 2021 die Abweisung des Rentenbegehrens in Aussicht stellte. Nachdem der Beschwerdeführer dagegen Einwände erhoben hatte, nahm die Beschwerdegegnerin Rücksprache mit ihrem RAD und wies anschliessend am 9. Dezember 2022 das Rentenbegehren ab.