Die Gutachterin legte in ihrer Stellungnahme vom 20. Februar 2023 sodann dar, ursprünglich habe ein "Arbeitsplatzproblem" vorgelegen, das "medizinalisiert" und dadurch unmittelbar in ein versicherungstechnisches Problem umgewandelt worden sei (VB 111). Schon im Gutachten hatte sie ausgeführt, die Schmerzen seien bei der Begutachtung nicht das Hauptthema gewesen, sondern die Unsicherheit über die finanzielle Zukunft der Familie und die Altersvorsorge, welche die Beschwerdeführerin ständig beschäftigten (VB 90 S. 14). Ihrer Ansicht nach würde es der Beschwerdeführerin helfen, eine passende neue berufliche Tätigkeit zu finden (VB 90 S. 18).