Die Beschwerden hätten in der Folge durch konsequente Behandlung abgenommen. Es habe in der retrospektiven Anamnese zu keinem Zeitpunkt eine Operationsindikation bestanden (VB 90 S. 17). Diese Ausführungen werden durch die Ergebnisse der bildgebenden Untersuchungen gestützt. So war in der Magnetresonanztomographie (MRT) vom 15. Februar 2019 zwar noch eine mediolateral links liegende Diskushernie LWK 5/SWK 1 mit recessaler Kompression S1 links festgestellt -7-