Im Gutachten seien diese leichten Veränderungen der altersbedingten Rückenarthrose berücksichtigt worden. Zudem sei es ursprünglich um ein "Arbeitsplatzproblem" gegangen, das "medizinalisiert" und dadurch unmittelbar in ein versicherungstechnisches Problem umgewandelt worden sei (Stellungnahme vom 20. Februar 2023 in VB 111).