2. 2.1. Am 5. Oktober 2023 erhob die Beschwerdeführerin fristgerecht Beschwerde gegen die Verfügung vom 8. September 2023 und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 8. September 2023 aufzuheben und der Beschwerdeführerin ab dem 1. Februar 2020 mindestens eine halbe Rente aus der Invalidenversicherung zuzusprechen. -3-