In der Folge verneinte sie mit Verfügung vom 27. Juli 2020 einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin. Die dagegen erhobene Beschwerde hiess das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2020.423 vom 8. Februar 2021 teilweise gut und wies die Sache an die Beschwerdegegnerin zur Vornahme weiterer medizinischer Abklärungen und anschliessenden Neuverfügung zurück.