Im Rahmen der daraufhin erfolgten medizinischen und erwerblichen Abklärungen zog die Beschwerdegegnerin das durch die Krankentaggeldversicherung bei Dr. med. C._____, Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, in Auftrag gegebene Gutachten vom 2. Dezember 2019 bei, nahm Rücksprache mit dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) und liess die Beschwerdeführerin am 28. Januar 2020 durch RAD-Arzt Dr. med. D._____ rheumatologisch untersuchen. In der Folge verneinte sie mit Verfügung vom 27. Juli 2020 einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin.