1. 1.1. Die 1962 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 17. Juni 2019 unter Hinweis auf seit fünf Jahren bestehende Schmerzen, die sie seit August 2018 massiv beeinträchtigten, bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/ Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Im Rahmen der daraufhin erfolgten medizinischen und erwerblichen Abklärungen zog die Beschwerdegegnerin das durch die Krankentaggeldversicherung bei Dr. med.