begründete Arbeitsfähigkeitseinschätzung für die effektiv (seit 1983 [vgl. VB 247 S. 2]) ausgeübte Tätigkeit als Hauswart (vgl. VB 263 S. 2) (vgl. VB 263 S. 2) und andere angepasste Tätigkeiten entnehmen. Dr. med. E._____ führte in seinem Bericht vom 19. Oktober 2023 lediglich aus, dass der Beschwerdeführer im Alltag weitgehend beschwerdefrei sei, aber bei starker Belastung Schmerzen verspüre, was glaubhaft sei (S. 2 des fraglichen Berichts). Zur Frage, ob und gegebenenfalls inwiefern der Beschwerdeführer seiner Ansicht nach als Hauswart bzw. in einer anderen angepassten Tätigkeit in der Arbeitsfähigkeit eingeschränkt sei, äusserte sich Dr. med. E._____ nicht.