Interdisziplinär wurden darin keine Diagnosen mit Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit gestellt. Es bestünden Probleme mit Bezug auf Schwierigkeiten bei der Lebensbewältigung (ICD-10 Z73) und eine dysfunktionelle Entwicklung nach dem im Jahr 2009 erlittenen Bagatelltrauma "ohne objektive organisch neurologische Erklärung", die die Arbeitsfähigkeit nicht einschränkten (VB 203.1 S. 12). Der interdisziplinären Gesamtbeurteilung ist zudem zu entnehmen, soziokulturelle, psychosoziale wie auch persönliche Faktoren würden dominieren, ohne dass daraus krankheitswertige Folgestörungen ableitbar seien.