2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 8. Januar 2024 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung des Beschwerdeführers im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auf Antrag der Beigeladenen vom 23. Januar 2024 wurde diese mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 25. Januar 2024 aus dem Verfahren entlassen. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: