2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 29. August 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 18. September 2023 fristgerecht Beschwerde bei der Beschwerdegegnerin. Diese leitete die Beschwerde zuständigkeitshalber an das Versicherungsgericht weiter. Darin sowie mit Beschwerdeverbesserung vom 25. Oktober 2023 beantragte er sinngemäss, die angefochtene Verfügung sei aufzuheben und sein Anspruch auf eine Invalidenrente sei anzuerkennen. -3- 2.2. Mit Vernehmlassung vom 27. Dezember 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.