1.2. Am 10. September 2018 meldete sich der Beschwerdeführer erneut bei der Beschwerdegegnerin zum Leistungsbezug (berufliche Integration/Rente) an. Die Beschwerdegegnerin holte medizinische Akten ein und ordnete eine Begutachtung (Gutachten der ZVMB vom 25. August 2020) an. Nach Einholung einer ergänzenden Stellungnahme der ZVMB wies sie das Rentenbegehren mit Verfügung vom 22. April 2021 ab. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2021.257 vom 24. September 2021 ab.