Mit Verfügung vom 27. Februar 2015 sprach sie dem Beschwerdeführer eine vom 1. Oktober 2011 bis 29. Februar 2012 befristete ganze Invalidenrente zu. Die dagegen erhobene Beschwerde wies das Versicherungsgericht mit Urteil VBE.2015.238 vom 2. Juli 2015 ab, soweit es darauf eintrat.