6.2. Zusammenfassend kann auf die nachvollziehbaren und schlüssigen Aktenbeurteilungen des Versicherungsmediziners Dr. med. B._____ vom 11. Oktober 2022 und 28. Dezember 2022 abgestellt werden. Gestützt darauf und unter Berücksichtigung der Skalenwerte gemäss Anhang 3 zur UVV und der Suva-Tabelle 18 ist beim Beschwerdeführer aufgrund der Geringfügigkeit der Deviation der Nasenachse und des Nasenseptums sowie der Hautnarbe am linken Nasenflügel keine Entstellung im Gesicht festzustellen, -7-