2.3. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 27. November 2023 wurde die J._____ im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Auf Antrag der Beigeladenen vom 11. Dezember 2023 wurde diese mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 20. Februar 2024 aus dem Verfahren entlassen. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 25. August 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 46) zu Recht verneint hat. -3-