2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 28. September 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Es sei die Verfügung vom 25.08.2023 aufzuheben und es sei die Sache zur Vornahme weiterer Abklärungen des medizinischen Sachverhalts an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 23. November 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.