mit Verfügung vom 30. August 2023 ihrem Vorbescheid entsprechend. 2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer am 2. Oktober 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: "1. Die Verfügung vom 30.08.2023 sei aufzuheben und es sei dem Beschwerdeführer eine 53%ige Rente der Invalidenversicherung zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Angelegenheit zur psychiatrischen Abklärung an die Invalidenversicherung zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin."