1. Der 1990 geborene Beschwerdeführer meldete sich am 28. September 2018 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Rente, berufliche Massnahmen) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab und gewährte dem Beschwerdeführer in der Folge berufliche Massnahmen. Mit Vorbescheid vom 13. April 2023 stellte die Beschwerdegegnerin dem Beschwerdeführer nach Abschluss der beruflichen Massnahmen die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend Invalidenrente in Aussicht. Unter Berücksichtigung der dagegen am 15. Mai 2023 erhobenen Einwände entschied die Beschwerdegegnerin schliesslich